Firmenrechtsschutz bei Abmahnungen | Angebote 2024

Firmenrechtsschutz Abmahnungen
Firmenrechtsschutz bei Abmahnungen

Hilft die Firmenrechtsschutzversicherung auch bei Abmahnungen? Gerade in Anbetracht der steigenden Zahl an Abmahnungen, ist eine Firmenrechtsschutzversicherung als Schutz sehr wichtig. Denn wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist und dabei auch das Internet nutzt, steht täglich vor großen Herausforderungen.

So ist es nicht immer ganz einfach, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzbelehrung, Widerrufsbelehrungen oder das Impressum rechtssicher zu gestalten. Kommt es hier zu Rechtsverstößen, drohen hohe Kosten durch Abmahnungen.

Auch bei der Verwendung von Bildern oder der Gestaltung der eigenen Webseite bzw. des Onlineshops kann es schnell zu Rechtsverletzungen kommen. Die Folge sind auch hier Unterlassungserklärungen, Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Verstößen bspw. gegen das Urheberrecht (UWG) oder das Markenrecht (MarkenG).

Durch den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung können sich Firmen, Unternehmen und weitere Gewerbetreibende wie Selbständige oder Freiberufler gegen die finanziellen Folgen und Kosten eines Rechtsstreits absichern.

Bis auf den vereinbarten Selbstbehalt werden die anfallenden Kosten für Gericht, Anwälte oder Sachverständige durch die Firmenrechtsschutzversicherung übernommen.

Firmenrechtsschutz Versicherung | Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht

Der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung ist für alle Firmen, Unternehmen, Selbständige und Freiberufler grundsätzlich zu empfehlen. Allerdings bieten einige Firmenrechtsschutz in den manchen Bereichen oftmals nur einen eingeschränkten Schutz.

Ein wichtiger Bereich, in dem es öfters zu Verstößen kommt, ist die Werbung. Dabei werden oftmals unbewusst bestehende Markenrechte oder Urheberrechte verletzt. Um sich vor den möglicherweise hohen Folgekosten zu schützen, sollten Unternehmer, Selbstständige wie auch Freiberufler rechtzeitig mittels einer Firmenrechtsschutzversicherung vorsorgen.

Allerdings sollten die Firmenrechtsschutzversicherung Angebote genau miteinander verglichen werden. Denn bei vielen Tarifen sind Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Patentrecht vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei manchen Tarifen werden die Kosten eines möglichen Rechtsstreites nicht von der Firmenrechtsschutzversicherung übernommen. Deshalb lohnt es sich, bei einem Vergleich explizit auf die vorhandenen Risikoausschlüsse zu achten.

Achten Sie also unbedingt darauf, dass auch die Bereiche Markenrecht (MarkenG), Urheberrecht (UWG) und Patentrecht (PatG) von der Firmenrechtsschutzversicherung übernommen werden und nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Firmenrechtsschutz bei Verstößen gegen das Urheberrecht (UWG), Markenrecht (MarkenG) und Patentrecht (PatG)

Gerade durch die Verbreitung des Internets sind die Risiken und Gefahren für Unternehmen deutlich gestiegen. Die Zahl der Rechtsverstöße in diesem Bereich ist in den letzten Jahren ebenfalls stark angewachsen. Da jedoch gerade diese Themen beim Firmenrechtschutz oftmals außen vor bleiben ergeben sich für Unternehmen bei der Wahl der falschen Firmenrechtsschutzversicherung weitreichende Folgen.

Denn niemand ist davor gefeit, bspw. in seinem Online Shop Bilder zu verwenden, die eventuell geschützt sind. Kommt es hier zu einer Abmahnung, werden inklusiver aller Kosten schnell sehr hohe Beträge fällig. Dabei muss der Unternehmer nicht einmal selbst für den Schaden verantwortlich sein. Oftmals werden solche Tätigkeiten von externen Dienstleistern übernommen, deren Fehler dann auf das jeweilige Unternehmen zurückfallen. Denn das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass Firmen auch für die Verstöße von Erfüllungsgehilfen haftbar gemacht werden können.

 

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