Firmenrechtsschutzversicherung 2024

Firmenrechtsschutzversicherung
Firmenrechtsschutz Versicherung

Was versteht man unter einer Firmenrechtsschutzversicherung? Der Firmenrechtsschutz (auch Betriebsrechtsschutz, Gewerberechtsschutz oder Unternehmensrechtsschutz genannt) ist eine wichtige Absicherung für Gewerbetreibende, also nicht nur für Firmen und Unternehmen, sondern auch für Selbstständige und Freiberufler. Die Firmenrechtsschutzversicherung ist nicht zu verwechseln mit der Berufsrechtsschutzversicherung, die Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber absichert.

Die Firmenrechtsschutzversicherung deckt Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten im beruflichen Bereich entstehen, also z.B. Anwaltskosten und Prozesskosten. Der Geltungsbereich des Firmenrechtsschutzes hängt vom jeweiligen Tarif ab. Europaweit besteht der Schutz in der Regel ohne zeitliche Einschränkungen, außerhalb Europas kann die maximale Aufenthaltsdauer zeitlich begrenzt sein.

Die Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Rechtsstreit gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit geführt wird. Der Firmenrechtsschutz besteht in der Regel aus Bausteinen und kann je nach Bedarf individuell zusammengestellt werden.

Wichtig für Firmeninhaber: Bei leistungsstarken Firmenrechtsschutz Versicherungen sind nicht nur Sie selbst in Ihrer Funktion versichert, sondern auch die Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter.

Ob die Kosten für einen Rechtsstreit von der Firmenrechtsschutzversicherung übernommen werden, hängt vom beantragten Leistungsumfang ab. Bei Abschluss der Firmenrechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz mittels verschiedener Firmenrechtsschutz-Bausteine individuell zusammenzustellen.

Beispiele für die Verwendung der Firmenrechtsschutzversicherung:

  • Arbeitsrechtsschutz Beispiel: Ein Unternehmer entlässt einen Mitarbeiter fristlos, da er sich seiner Meinung nach wiederholt Kundengelder überwiesen hat. Der Mitarbeiter bestreitet die Vorwürfe und klagt auf Wiedereinstellung. Die Prozess­kosten des darauf folgenden Rechtsstreits werden vom Firmenrechtsschutz übernommen.
  • Firmenrechtsschutz Beispiel: Ein Freiberufler ist mit seinem Firmenwagen auf dem Weg zu einem Kunden. Dabei fährt er bei Grün über eine Ampel und stößt mit einem anderen Auto zusammen. Der Fahrer des anderen Wagens beschuldigt ihn jedoch, er sei bei bei Rot gefahren. Der Freiberufler sucht sich einen Anwalt und seine Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.
  • Steuerrechtsschutz Beispiel: Eine Firma hat ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Der zuständige Sachbearbeiter stellt die Höhe der Abschreibungs­beträge infrage und fordert die Firma auf, Steuern nachzu­zahlen. Da auch das innerbehördliche Widerspruchs­verfahren erfolglos bleibt, wird der Rechtsweg beschritten. Hier übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung die Kosten.

 

Firmenrechtsschutz Bausteine

Sie können die Rechtsschutzversicherung für Ihr Gewerbe oder Ihre freie Tätigkeit als eigenständige separate Verträge oder – wenn Sie mehrere Bereiche absichern möchten, also mehr Leistungen benötigen – als Kombiprodukt abschließen. Teilweise können Sie auf diese Weise die Firmenrechtsschutz Kosten reduzieren. Die Basis ist der allgemeine Baustein Firmenrechtsschutz. Hier sind unter anderem Streitigkeiten vor Finanzgerichten regulär mitversichert (Steuerrechtsschutz).

Ein Beispiel: Das Finanzamt erkennt betriebliche Sonderausgaben nicht in voller Höhe an. Zudem sind Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft durch den Firmenrechtsschutz abgedeckt (Sozialrechtsschutz). Ein Beispiel: Es werden Regressansprüche gegen Sie geltend gemacht. Sie können Ihren Basis-Firmenrechtsschutz jederzeit optional um einzelne Bausteine erweitern.

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