Firmenrechtsschutz für Selbstständige 2024

Firmenrechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler
Firmenrechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler

Was versteht man unter einem Firmenrechtsschutz für Selbstständige? Eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige unterscheidet sich deutlich von einer privaten Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen.

Denn die normale private Rechtsschutzversicherung erbringt bei Selbständigen und Freiberuflern bei gewerblichen Auseinandersetzungen keine Leistungen.

Deshalb ist es für Selbstständige und Freiberufler wichtig, zusätzlich noch eine spezielle Firmenrechtsschutzversicherung für Selbstständige abzuschließen.

Für Selbständige oder Freiberufler ist die Gefahr eines Rechtsstreits deutlich höher als bei Privatpersonen. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten daher entsprechende spezielle Firmenrechtsschutz Tarife für Selbstständige an, die speziell auf deren Bedarf zugeschnitten sind und somit speziell selbständige und freiberufliche Tätigen absichern.

Da die Firmenrechtsschutzversicherung nur für diejenige abgesicherte berufliche Tätigkeit vorgesehen ist, die im Versicherungsschein angegeben ist, muss der Selbständige im Vorfeld seine Tätigkeit möglichst detailliert beschreiben, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Firmenrechtsschutzversicherung Tarife 2024 für Selbstständige und Freiberufler

Die Firmenrechtsschutzversicherung für Selbstständige deckt also Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten im beruflichen Bereich entstehen, also z.B. Anwaltskosten und Prozesskosten bspw. im Fall von Abmahnungen. Der Geltungsbereich des Firmenrechtsschutzes hängt vom jeweiligen Tarif ab. Europaweit besteht der Schutz in der Regel ohne zeitliche Einschränkungen, außerhalb Europas kann die maximale Aufenthaltsdauer zeitlich begrenzt sein.

Für welche Bereiche besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Firmenrechtsschutzversicherung? In der Regel umfasst der Firmenrechtsschutz für Selbständige folgende Rechtsgebiete:

  • Vertragsrechtsschutz
  • Sachen-Rechtsschutz
  • Schadensersatz Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtschutz
  • Rechtsschutz in Zshg. mit Steuern
  • Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Sozialgerichte (Sozialgerichtsrechtschutz)

 

Selbstständige und Freiberufler tragen ein hohes Risiko

Im gewerblichen Bereich kann es bei Selbstständigen und Freiberuflern immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten mit Kunden und Geschäftspartnern kommen. Unabhängig von der Schuldfrage können diese sich mitunter über einen sehr langen Zeitraum hinziehen und im Extremfall sogar das finanzielle Aus bedeuten.

Zu den möglichen Gerichtskosten kommen noch die Aufwendungen für den Anwalt, für Gutachter und vieles mehr. Gerade Selbstständige und Freiberufler verfügen in der Regel nicht über die finanziellen Rücklagen um einen langwierigen und teuren Prozess bis zum Ende zu führen.

Eine Rechtsschutzversicherung gibt in solchen Fällen die finanzielle Sicherheit, dass die anfallenden Verfahrenskosten abgedeckt werden. Hierzu gehören im Falle von verlorenen Prozessen auch die Anwaltskosten des Gegners.

Bausteine der Firmenrechtsschutzversicherung

Je nach Anbieter können Firmenrechtsschutzversicherungen einzeln oder im Rahmen eines Versicherungspaketes abgeschlossen werden. Je nach Bedarf können die einzelnen Rechtsgebiete individuell nach dem Baukastenprinzip ausgewählt und in die Firmenrechtsschutzversicherung integriert werden. Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann entscheiden, ob er nur sich selbst oder im Rahmen eines Firmenrechtsschutz Tarifs auch seine Mitarbeiter absichern möchte. Unternehmer sollten außerdem auch erwägen, einen Firmenrechtsschutz (für den Fuhrpark bzw. das Leasingauto), Gebäuderechtsschutz und Wohnrechtsschutz (für die angemieteten Räume) abzuschließen.

Firmenrechtsschutz mit Privatrechtsschutz

Für den privaten Bereich werden je nach Bedarf Firmenrechtsschutz mit Privatrechtsschutz für Singles oder Familien angeboten. Neben dem Ehe- oder Lebenspartner sind bei Familientarifen auch die Kinder mitversichert, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht dauerhaft eine berufliche Tätigkeit ausüben. Ist dies der Fall muss eine eigene Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Leistungsarten des Firmenrechtsschutzes für Selbstständige 

Wer eine selbstständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt, benötigt in jedem Fall einen speziellen Rechtsschutz für Selbstständige. Alle anderen Personen zählen als nicht selbstständige und können zur Wahrnehmung der eigenen Interessen eine private Rechtsschutzversicherung abschließen. Eine Rechtsschutz Police für Selbstständige beinhaltet in der Regel die folgenden Bereiche:

  • Sachen- und Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht

Dazu können bei den meisten Anbietern noch weitere Bausteine wie das Strafrecht oder Verkehrsrecht in den Vertrag aufgenommen werden. Ein Firmenrechtsschutz ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen als Fahrer, Halter, Käufer oder Leasingnehmer in der Regel nicht über die Standardtarife abgedeckt sind.

Die passende Rechtsschutzversicherung für Selbstständige finden

Wer international tätig ist, sollte vor Vertragsschluss auf den Geltungsbereich der verschiedenen Tarife achten. Dazu muss der Vertrag immer auf die jeweiligen Risiken eines Unternehmens angepasst werden.

Gibt es feste oder freie Mitarbeiter, dann ist es ratsam, diese ebenfalls in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Über einen Online-Vergleich lassen sich die Leistungen und Prämien einer Vielzahl von Tarifen für Selbstständige direkt miteinander vergleichen.

 

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